Gesetz über die Verwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern

Ebenso werden hier Umfragen vor Abstimmungen durchgeführt.

Moderator: Moderatoren

Antworten

für was werdet ihr stimmen?

volksinitiative
4
67%
meinung bundesrat
2
33%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 6

Benutzeravatar
rammstein
Moderator
Moderator
Beiträge: 1212
Registriert: 26.10.2003, 17:48
Wohnort: 8**2

Gesetz über die Verwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern

Beitrag von rammstein »

am 8. februar wird über dieses gesetz abgestimmt. was ist denn eure meinung dazu?

hier kurz die links zu den texten, für diejenigen, welche sie nicht präsenst haben

volksinitiative

meinung bundesrat
Bild sanus per aquam Bild
TJ
sprachbegabter
sprachbegabter
Beiträge: 200
Registriert: 07.12.2003, 10:25
Wohnort: Aargau
Wohnort: Bettwil

Beitrag von TJ »

also ich finde die Extrem anfälligen sexual verbrecher sollte man für die ewigkeit einsperren.
höchstens es kommt ein gutachten von einen psychiater

also für was muss ich da stimmen???

mfg TJ
schnuesibuesi
Moderator
Moderator
Beiträge: 1449
Registriert: 25.10.2003, 18:55
Wohnort: 4123
Kontaktdaten:

Beitrag von schnuesibuesi »

also ich bin eher fuer die volksintiative denn, das ist eigentlich schon meine meinung:
Wird ein Sexual- oder Gewaltstraftäter in den Gutachten, die für das Gerichtsurteil nötig sind, als extrem gefährlich erachtet und nicht therapierbar eingestuft, so ist er wegen des hohen Rückfallrisikos bis an sein Lebensende zu verwahren. Frühzeitige Entlassung und Hafturlaub sind ausgeschlossen.

2Nur wenn durch neue, wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen wird, dass der Täter geheilt werden kann und somit keine Gefahr mehr für die Oeffentlichkeit darstellt, können neue Gutachten erstellt werden. Sollte aufgrund dieser neuen Gutachten die Verwahrung aufgehoben werden, so muss die Haftung für einen Rückfall des Täters von der Behörde übernommen werden, die die Verwahrung aufgehoben hat.

3Alle Gutachten zur Beurteilung der Sexual- und Gewaltstraftäter sind von mindestens zwei voneinander unabhängigen, erfahrenen Fachleuten unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung wichtigen Grundlagen zu erstellen.
aber ich weiss nicht ob ich stimmen werde.... ich vergesse es immer :oops:
LG
Schnüsibüsi
logic
schreibfreudig
schreibfreudig
Beiträge: 47
Registriert: 28.10.2003, 17:44
Wohnort: im Aargau

Beitrag von logic »

Ich würde noch einen Schritt weitergehen und anstelle lebenslänglicher Verwahrung die Todesstrafe einführen.
Annalein
freak
freak
Beiträge: 413
Registriert: 09.12.2003, 18:56
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Annalein »

Wahrscheinlich habt ihr von diesen beiden Mördern von den Kinder Tom und Sonja gehört...diese beiden kommen in isolationshaft erstmal und danach in lebenslange verwahrung (lebenslang heißt hier auch lebenslang) und ich denke das sowas für die Täter eine viel schlimmere Strafe ist...erstmal Jahrelang keinen Kontakt außer zu den Wächtern...aber das ist ja auch kein wirklicher Kontakt...ich glaube ich würde da irre werden...dann zusammen mit anderen Gefangenen...da stehen Kinderschänder und Mörder ja auf der ganz untersten Stufe...also wieder die totale Hölle...sowas finde ich teilweise meist noch schlimmer als Todesstrafe...sowas kann schliesslich auch eine art erlösung für die Täter sein
Wenn du einmal angerufen werden willst, brauchst du nur in die Badewanne zu gehen!
Benutzeravatar
rammstein
Moderator
Moderator
Beiträge: 1212
Registriert: 26.10.2003, 17:48
Wohnort: 8**2

Beitrag von rammstein »

da muss ich annalein recht geben. lebenslang sollte auch wirklich lebenslang sein, denn sonst ist es der falsche namen für diese strafe :evil:
Bild sanus per aquam Bild
Benutzeravatar
iolaos
sprachbegabter
sprachbegabter
Beiträge: 127
Registriert: 18.11.2003, 16:46
Kontaktdaten:

Beitrag von iolaos »

Nachdem ich ab Seite 26 des Abstimmungbüchleins alle Vergleiche durchgelesen habe werde ich der Gesetzesrevision des Bundesrates zustimmen.
Denn ich möchte alle Täter gleich behandelt haben und bin der Meinung , dass die Revision weiter geht als die Initiative.
Antworten