eigentlich ist es ja mehr ein absteller, aber hier passt es auch hin.
meine exvermieterin hat mir heute ein nettes schreiben zugesand wo drin stand das sie die nebenkostendifferenz seit 2002 von meiner fälligen kaution abziehen will

. aber da ist sie bei mir ander falschen stelle

: sowas muss innerhalb der folgenden 12 monate geltend gemacht werden sonst verfällt der anspruch auf nachzahlungen. aber sie scheint der meinung zu sein das ich das anstandslos zahle (über 500 €)

.sie ist selbst schuld wenn sie zu faul ist eine jährlich rechnung zu erstellen.
dank unserer rechtsschutz werden wir das ganze wohl zum anwalt geben, der jetzt schon sprach das wir da voll im recht sind. nur gut das wir aus der wohnung raus sind

Ruhe ist eine Sonderform der Bewegung.