Welche Berufsgruppen benötigen eine Unfallversicherung?

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bugner

Welche Berufsgruppen benötigen eine Unfallversicherung?

Beitrag von bugner »

Hallo, Forum. Ich wollte mal gerne wissen, welche Berufsgruppen eigentlich eine Unfallversicherung benötigen und ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft durchzuführen?
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Fritzi
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Re: Welche Berufsgruppen benötigen eine Unfallversicherung?

Beitrag von Fritzi »

Ich habe eine super Quelle dazu gefunden (hier)

Berufsgruppen werden in bestimmte Gefahrengruppen eingeteilt - je nachdem ob die Tätigkeit körperliche Belastungen hat oder einen mehr geistig fördert bzw. keine "Gefahr" an sich droht in deren Arbeitsumgebung.

Gefahrengruppe A
Bürojobs, kaufmännische Berufe, Verwaltung etc. auch Schüler und Studenten, Arbeitslose und Rentner gehören hierzu. Konkrete Beispiele wären Ärzte (Humanmediziner), Altenpfleger, Apotheker, Architekten, Augenoptiker, Bademeister, Bauingenieure, Baukontrolleure, Bauleiter, Bautechniker, Designer, Elektroniker (für Klein- und Endgeräte), Feinmechaniker, Feinoptiker, Fernsehtechniker, Floristen, Fotografen, Friseure, Geistliche, Gerichtsvollzieher, Glas- und Porzellanmaler, Gold- und Silberschmiede, Hausfrauen und -männer, Hörgeräteakustiker, Hotelangestellte, Informatiker, Informationstechniker, Ingenieure, Journalisten, Juristen, Kapitäne (Schifffahrt), Kaufleute, Kellner, Krankenpfleger, Künstler, Kürschner, Lehrer (außer Turn-, Sport- und Tanzunterricht sowie in Lehrwerkstätten), Masseure, Modisten, Musiker, Pförtner, Physiotherapeuten, Politiker, Postzusteller, Radiotechniker, Sanitäter, Schauspieler, Schneider, Sicherheitstechniker, Sozialarbeiter, Steuerberater, Sticker, Technische Sachverständige, Technische Zeichner, Tontechniker, Uhrmacher, Umweltschutztechniker, Vollzugsbedienstete, Werbefachleute, Werkstoffprüfer, Zahnärzte, Zahntechniker, Zugabfertiger, Zugbegleitpersonal.

Gefahrengruppe B
Anlagenmechaniker, Arbeiter, Bäcker, Baggerführer, Bauführer, Bauhelfer, Baumaschinenführer, Bergleute, Berufskraftfahrer, Betonbauer, Bildhauer, Binnenschiffer, Bohrtechniker, Bootsbauer, Bootsleute, Brauer, Brunnenbauer, Buchbinder, Chemiefacharbeiter, Chemielaboranten, Chemiker, Dachdecker, Drucker, Elektriker, Elektroinstallateure, Elektromaschinenbauer, Elektrotechniker, Entsorger, Fahrlehrer, Fahrzeugbauer, Feuerwehrleute (Berufs- und Werksfeuerwehr), Fischer, Fischverarbeiter, Fleischer, Fleischwarenhersteller, Fliesenleger, Fließbandarbeiter, Flugbegleiter, Fluggerätemechaniker, Flugzeugführer, Gärtner, Galvaniseure, Gastronomen, Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Gießer, Gipser, Glasbläser, Glaser, Gleisbauer, Hausmeister, Heizungsbauer, Hilfsarbeiter, Hufschmiede, Industriemechaniker (Maschinenbau), Industriemeister, Installateure, Isolierer, Karosseriebauer, Klempner, Köche, Konditoren, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kranführer, Kunstschlosser, Lackierer, Lagerarbeiter, Lagerverwalter, Landwirte, Leichenbestatter, Lokomotivführer, Maler (im Ausbau), Maschinisten, Maurer, Mechatroniker, Metallarbeiter, Metallbauer, Möbeltransporteure, Monteure, Omnibusfahrer, Parkettleger, Personenschutzfachkräfte, Poliere, Produktionstechniker, Rangierer, Raumausstatter, Reitlehrer, Schausteller, Schlosser, Schornsteinfeger, Schuhmacher, Sicherheitsbedienstete, Sportlehrer, Steinmetze, Straßenbahnführer, Straßenbauer, Stuckateure, Tänzer, Tanzlehrer, Taxifahrer, Techniker, Textilreiniger, Tierärzte, Tierpfleger, Tierzüchter, Tischler, Wachbedienstete, Waldarbeiter, Werkzeugmacher, Winzer, Zimmerer.

Werden Tätigkeiten der Gefahrengruppen A und B ausgeübt, so gilt die Gefahrengruppe B.

Nicht versicherbare Berufe
Keinen Versicherungsschutz bieten wir für Artisten, Berufssportler, Personen deren Zeitaufwand für eine Sportausübung mehr als 50 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit ausmacht, Sprengpersonal und Stuntmen an.


Das mit der Berufgenossenschaft weiß ich nun nicht genau, aber ich denke das es da genauso Regelungen gibt - je nach dem welchen Beruf man ausübt. Aber ich weiß nicht ob die Unfallversicherung verpflichtend ist - in Gegensatz zur KV. Ich glaube da gibt es sogar Überschneidungen.
Ich hab die beste Signatur, manchmal hat man keine Ahnung was hier rein soll^^
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Teufel
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Re: Welche Berufsgruppen benötigen eine Unfallversicherung?

Beitrag von Teufel »

Fritzi hat geschrieben: Das mit der Berufgenossenschaft weiß ich nun nicht genau, aber ich denke das es da genauso Regelungen gibt - je nach dem welchen Beruf man ausübt. Aber ich weiß nicht ob die Unfallversicherung verpflichtend ist - in Gegensatz zur KV. Ich glaube da gibt es sogar Überschneidungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtend für diese genannten Gruppen. Sprich Beschäftigte, Kinder (wenn Besuch einer Kindertagesstätte oder einen Kindergarten), Schüler, Studenten und Azubis, Landwirt, Pflegeperson, Helfer bei Unglücksfällen und im Zivilschutz oder Katastrophenschutz und Blutspender oder Organspender

Freiwillig versichert dagegen sind Unternehmer (ausgenommen sind z. B. Friseure), Selbstständige oder Freiberufler oder ein mitarbeitender Ehegatte

Zu den Berufsgenossenschaften:

„Seit dem 01.01.2009 müssen alle Arbeitgeber mit ihren Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung machen (Daten zur Unfallversicherung im Rahmen des DEÜV- Meldeverfahrens). Daneben ist für eine Übergangszeit bis 2016 auch weiterhin wie bisher der Lohnnachweis (Nachweis zur Beitragsberechnung) bei der Berufsgenossenschaft einzureichen. Der ursprünglich geplante Zeitpunkt der Ablösung wurde schon einmal vom Jahr 2012 auf das Jahr 2014 verschoben. [...] Auch geringfügig Beschäftigte (außer geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten) sind beim für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Geringfügig Beschäftigte" in Privathaushalten werden in der Unfallversicherung bei der Mini-Job-Zentrale gemeldet.“ (Quelle:lohn-info.de/unfallversicherung)

Und ja du hast Recht, es kann durchaus zu Überschneidungen kommen bei der KV und der Unfallversicherung. Ich war mir erst unsicher, in welchen Fällen die Unfallversicherung und in welchen die KV zahlt. Doch laut dem Versicherungsmagazin auf krankenversicherung-vergleich.de/magazin/unfallversicherung-krankenversicherung-unterschied zählen zu den Leistungen der KV lediglich die Kosten, „die während einer Behandlung entstehen. Hierzu gehören neben ärztlichen Leistungen auch Aufwendungen für Medikamente. Warum eine Behandlung erforderlich ist, dabei völlig unerheblich. Dies kann sowohl eine körperliche oder seelische Erkrankung wie auch ein Unfall sein.“ Überschneidungen wären z.B. nach einem Unfall notwendige kosmetische Operationen bei medizinischer Notwendigkeit oder Reha-Maßnahmen.
Ich Lebe und hab Spass daran, ich hab Spass und ich Lebe dafür.
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Ultay1972
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Re: Welche Berufsgruppen benötigen eine Unfallversicherung?

Beitrag von Ultay1972 »

Huhu,

bei Bedarf kannst du ja mal unter http://unfallversicherungen-test.net/un ... g-sinnvoll vorbeischauen, dort findest du einen sehr spannenden Artikel rund um die Sinnhaftigkeit einer privaten Unfallversicherung. Ob du diese dann wirklich brauchst oder eher nicht, bleibt dir aber am Ende wohl selbst überlassen.

Ich glaube nicht, dass man das spezifisch nach Berufsgruppen einordnen kann, wer eine Unfallversicherung abschließen sollte oder wer nicht.

Lg
bpehm2
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Re: Welche Berufsgruppen benötigen eine Unfallversicherung?

Beitrag von bpehm2 »

Hallo Ihr Lieben!
Wie geht es euch?
Hat Jemand von euch hier Maschinenbau studiert?
Ich bin auf der Suche nach einem Studiengang und habe mir das hier https://ktp.uni-paderborn.de/
mal angeschaut. Meint ihr die Uni ist gut?
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