Erbschaft

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discovery
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Erbschaft

Beitrag von discovery »

Mein Vater, kürzlich verstorben, begünstigt in einer handschriftlichen Vereinbarung seine Konkubinatspartnerin, indem er gegenüber ihr eine Schuld von 100'000 CHF anerkennt, dies quasi für geleistete Dienste der letzten 30 Jahre, in denen sie zusammen lebten. Da zu wenige Aktiven vorhanden sind, würden die Erben für den Rest der Schuld haften, so ihr Anwalt, wenn wir das Erbe annehmen. Schlagen wir es aber aus, steht sie als Alleinerbin da, meint ihr Anwalt, der uns stattdessen – uns entsetzten Erben – freundlicherweise eine Einigung zu Null vorlegt. Was also tun? Einigung annehmen oder Erbe ausschlagen? Kann man Schulden einfach so behaupten, ohne sie belegen zu müssen? Wer weiss Rat. Dieser Trick würde ja jedes Erbrecht überflüssig machen.
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Re: Erbschaft

Beitrag von admin »

Tut mir Leid zu hören und noch viel trauriger ist es, dass man nach dem Tod noch um das Geld kämpfen und streiten muss.

Ist das mit dieser Schuld eine Behauptung oder schriftlich vorgelegt worden?

Ein Testament muss so viel ich weiss noch immer handschriftlich und bei Verstand verfasst werden. Ist das so?

Was wurden denn für Dienste geleistet? War es ein Arbeitsverhältnis?

Ein paar Informatioen mehr wären sicher hilfreich.

Sind alle Vermögenswerte und Schulden ansosnten bekannt?
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